IAS 41 1
Anwendungsbereich
1
Dieser Standard ist für die Rechnungslegung über folgende Punkte anzuwenden, wenn sie mit einer landwirtschaftlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen:
(a)
biologische Vermögenswerte, mit Ausnahme von fruchttragenden Pflanzen,
(b)
landwirtschaftliche Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Ernte und
(c)
Zuwendungen der öffentlichen Hand, die in den Paragraphen 34 und 35 behandelt werden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAD-13376