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BFH Urteil v. - I R 84/92

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war u.a. freier Erfinder. Er machte eine Reihe von Erfindungen, die als Patente, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster geschützt wurden. Im Dezember 1971 schloß der Kläger mit der X-KG Linzenzverträge über die Verwertung solcher geschützten Erfindungen. Aufgrund der Lizenzverträge sollten dem Kläger u.a. lebenslang Ansprüche auf Lizenzzahlungen bzw. eine lebenslange Jahresrente zustehen. Die Einnahmen des Klägers aus diesen Lizenzverträgen, die sich jährlich auf ca. 440000 DM bis 470000 DM beliefen, stellten ca. 98 v.H. der Einnahmen des Erfinderbetriebs dar.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 23
BFH/NV 1994 S. 23 Nr. 1
XAAAB-33815

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BFH, Urteil v. 14.07.1993 - I R 84/92 -nv-

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