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Finanzgericht München Urteil v. - 1 K 4521/98 EFG 2002 S. 830

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. b

Kein tarifbegünstigter Steuersatz für Buy-out-Vergütungen eines Drehbuchautoren

Kein steuerbegünstigter Steuersatz für sog. „Buy-out-Vergütungen„ zur Abgeltung (auch) von Wiederholungshonoraren eines Drehbuchautors

Einkommensteuer 1996

Leitsatz

Wird der Vertrag eines selbständigen Drehbuchautoren auf Veranlassung des Fernsehsenders dahin geändert, dass er für künftige Folgen einer Serie nicht mehr wie bisher fixe Beträge für die Erstausstrahlung und jede Wiederholungssendung, sondern nur noch ein einmaliges, alle Wiederholungen mit abgeltendes Honorar erhält, so ist diese Einmalzahlung („Gesamt-Buy-out”) in voller Höhe nach dem Tarif zu besteuern; eine tarifbegünstigte „Entschädigung” liegt nicht vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1000 Nr. 16
EFG 2002 S. 830
EFG 2002 S. 830 Nr. 13
FAAAB-09910

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Finanzgericht München, Urteil v. 20.02.2002 - 1 K 4521/98

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