SGB II § 62

Kapitel 8: Mitwirkungspflichten

§ 62 Schadenersatz

Wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. eine Einkommensbescheinigung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt

  2. eine Auskunft nach § 57 oder § 60 nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt,

ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Fundstelle(n):
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UAAAE-12896