SGB II § 43a

Kapitel 4: Gemeinsame Vorschriften für Leistungen

Abschnitt 1: Zuständigkeit und Verfahren

§ 43a Verteilung von Teilzahlungen

Teilzahlungen auf Ersatz- und Erstattungsansprüche der Träger nach diesem Buch gegen Leistungsberechtigte oder Dritte mindern die Aufwendungen der Träger der Aufwendungen im Verhältnis des jeweiligen Anteils an der Forderung zueinander.

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UAAAE-12896