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Gewinnermittlungsarten
Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.
II. Definition
[i]Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit die Einkünfte der Gewinn. [i]
Je nachdem, nach welcher Art der (steuerliche) Gewinn zulässigerweise ermittelt wird, können sich dabei unterschiedliche Periodengewinne und sogar unterschiedliche Totalgewinne ergeben. Das EStG kennt folgende periodenbezogene Gewinnermittlungsarten:
Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 S. 1 EStG [i]
Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 EStG [i]
Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG [i]
Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG [i]
Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart ist regelmäßig nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierzu können sowohl zeitliche als auch sachliche Beschränkungen wie die steuerliche Erfassung von Übergangsgewinnen gehören.
Betriebliche Gewinnermittlungen unterliegen der steuerlichen Betriebsprüfung, die dabei inzwischen – unt... [i]