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infoCenter (Stand: März 2017)

Wirtschaftsjahr

Anwendungshinweis

Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.

I. Definition

Das Wirtschaftsjahr ist der steuerrechtliche Gewinnermittlungszeitraum. Die Einkommensteuer bemisst sich grundsätzlich nach dem Einkommen, das der Steuerpflichtige im Kalenderjahr bezogen hat. Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden ist der Gewinn dagegen grundsätzlich nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln. Das Wirtschaftsjahr, das in der Regel zwölf Monate umfasst, kann vom Kalenderjahr abweichen. Die handelsrechtliche Bezeichnung für das Wirtschaftsjahr ist das Geschäftsjahr. Geschäftsjahr bezeichnet die vom Kaufmann festgesetzte Rechnungsperiode, die einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht überschreiten darf.

II. Gewinnermittlungszeitraum

1. Land und Forstwirte

Das Wirtschaftsjahr ist bei Land- und Forstwirten gesetzlich bestimmt der Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni. Maßgebend ist hierbei ausschließlich die Art der Einkünfte.

Das gilt auch bei der Verpachtung eines land- und forstwi...

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