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BFH Urteil v. - X R 80/87 BStBl 1989 II S. 266

Gesetze: AO (1977) § 110 Abs. 1

Leitsatz

1. Die ordnungsmäßige Ausgangskontrolle im Büro eines Steuerberaters erfordert grundsätzlich, daß Fristen im Fristenkontrollbuch erst aufgrund der Eintragung im Postausgangsbuch gelöscht werden (Anschluß an , VersR 1985, 145, HFR 1985, 579).

2. Das Fehlen einer ordnungsmäßigen Ausgangskontrolle ist nur dann nicht ursächlich für eine Fristversäumnis, wenn die mit der Versendung beauftragte Hilfsperson ausdrücklich auf die Bedeutung und Eilbedürftigkeit des Schriftstücks hingewiesen wurde.

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 266
BFH/NV 1989 S. 9 Nr. 3
BFHE S. 275 Nr. 154,
GAAAA-98373

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BFH, Urteil v. 07.12.1988 - X R 80/87

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