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BFH Urteil v. - VI R 103/92 BStBl 1993 II S. 787

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Aufwendungen für einen Grundkurs in einer gängigen Fremdsprache sind keine Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für einen Lehrgang, der Grundkenntnisse in einer gängigen Fremdsprache vermittelt, sind nicht als Werbungskosten abziehbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 787
BFH/NV 1993 S. 69 Nr. 11
RAAAA-94642

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 22.07.1993 - VI R 103/92

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