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Die Zukunft der nichtfinanziellen Berichterstattung
Der Trilog-Kompromiss vom 21.6.2022
Am haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erzielt. Die Einigung ist darauf ausgerichtet, Lücken in den geltenden Vorschriften der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zu schließen und sowohl den Anwenderkreis als auch den Inhalt der bestehenden Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis einheitlicher Standards zur Berichterstattung zu erweitern. Die erzielte vorläufige Einigung bedarf allerdings noch des formalen Annahmeverfahrens. Änderungen inhaltlicher Art werden jedoch nicht mehr erwartet.
Kirsch, Nichtfinanzielle Berichterstattungspflicht (HGB), infoCenter, NWB CAAAG-79145
- Wer ist von der kommenden Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen und ab wann müssen betroffene Unternehmen berichten? 
- Wo ist die Berichterstattung vorzunehmen? 
- Nach welchen Vorschriften hat die Prüfung zu erfolgen? 
I. Einleitung
  [i]Baumüller, Die Endfassung der
		Corporate Sustainability Reporting Directive, PiR 10/2022 S. 329,
		NWB AAAAJ-22492
		
Baumüller/Scheid/Müller, Entwürfe zu europäischen Standards für
		die Nachhaltigkeitsberichterstattung – Relevanz für den Mittelstand?,
		StuB 15/2022 S. 581,
		NWB YAAAJ-18256 Bereits 2014 wurde im
		Rahmen der EU-Nachhaltigkeitsstrategie und vor dem Hintergrund der Finanzkrise
		die sog. EU-CSR-Richtlinie 2014/95/EU eingeführt, die bestimmte Unternehmen von
		öffentlichem Interesse zu einer jährlichen Unternehmensberichterstattung in
		Form einer nichtfinanziellen
		(Konzern-)Erklärung verpflichtet.
		 Die
		Entscheidungsnützlichkeit der nichtfinanziellen Erklärungen, die seit 2017 von
		den betroffenen Unternehmen zu veröffentlichen sind, wurde jedoch zahlreich
		bemängelt.  Dabei wurden insbesondere die
		unzureichende Vergleichbarkeit der Informationen aufgrund einer fehlenden
		Konkretisierung der erforderlichen Angaben sowie die Mitgliedstaatenwahlrechte
		beim Ausweis und zur Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung
		kritisiert. Gleichzeitig nimmt die Nachfrage nach verlässlichen
		nichtfinanziellen Informationen durch Investoren und andere Adressaten weiter
		ungebrochen zu. 
Diesen Entwicklungen wollten auch die EU-Gremien Rechnung tragen. So wurde im Einklang mit dem EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums mit dem am vorgelegten Entwurf einer Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch die EU-Kommission ein entscheidender Schritt zur Weiterentwicklung der nichtfinanziellen Berichtspflichten gegangen, auch wenn der Entwurf im Nachgang zu kontroversen Diskussionen führte.
Mehr als ein Jahr nach dem Richtlinienvorschlag haben sich am nun der Rat und das Europäische Parlament auf eine vorläufige politische Einigung verständigt, die im Folgenden dargelegt werden soll.