Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer eines Gebäudes und Verlagerung von Einkünften auf Kinder
Leitsatz
1) Für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer eines Gebäudes als die, die typisierend in § 7 Abs. 4 EStG geregelt ist,
besteht keine erhöhte Nachweispflicht. Kommt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit nachvollziehbarer
und überzeugender Begründung zu einer kürzeren Nutzungsdauer, ist der Nachweis erbracht.
2) Die Unterbeteilung - von Kindern - am Gesellschaftsanteil des Gesellschafters einer Personengesellschaft mit Einkünften
aus Vermietung und Verpachtung führt nicht zu einer Verlagerung von anteiligen Einkünften auf die unterbeteiligten Kinder,
wenn diese nach außen nicht als Vermieter in Erscheinung treten und der Gesellschafter ihnen lediglich auf schuldrechtlicher
Grundlage eine Beteiligung an seinem Gewinnanteil und Auseinandersetzungsguthaben sowie Mitwirkungsrechte nur in bestimmten
Gesellschaftsangelegenheiten einräumt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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