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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1280/18 EFG 2019 S. 358 Nr. 5

Gesetze: AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

AfA: Ergänzungsrechnung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Leitsatz

1. Die gesamten Anschaffungskosten, die einem Gesellschafter einer vermögensverwaltend tätigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts für den Erwerb der Gesellschafterstellung entstehen, sind in einer Ergänzungsrechnung zu erfassen und auf die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens zu verteilen.

2. Die erfolgswirksame Auflösung der in einer solchen Ergänzungsrechnung ausgewiesenen Anschaffungskosten ist nicht von der Handhabung in der Gesamthandsbilanz abhängig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 6 Nr. 18
DStRE 2019 S. 675 Nr. 11
EFG 2019 S. 358 Nr. 5
EStB 2019 S. 286 Nr. 7
KÖSDI 2019 S. 21303 Nr. 7
NAAAH-05958

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.11.2018 - 3 K 1280/18

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