Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue Antworten auf die Frage nach der Anrechenbarkeit von Entgeltbestandteilen auf den Mindestlohnanspruch
Disruptive Innovation – Der Entgeltbegriff des BAG
[i]Krusche/Steinheimer, Mindestlohngesetz (MiLoG), NWB Verlag Herne, 2. Aufl. 2017, ISBN: 978-3-482-65852-5 Wird eine bestehende Technologie nicht in kleinen Schritten, sondern durch eine tiefgreifende Neuerung verändert, spricht man neuerdings gerne von „Disruption“. Zwei aktuelle Entscheidungen des BAG zeigen, dass Entwicklungssprünge nicht der Welt der Technik vorbehalten sind. Das Gericht entwickelte nämlich eine grundlegend neue Herangehensweise an die Frage, welche Entgeltbestandteile auf den Mindestlohnanspruch des MiLoG angerechnet werden können. Der Beitrag ordnet die Neuerungen in den Kontext der bisherigen Rechtslage ein und gibt Hinweise zur Anwendung in der Praxis.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Bedeutung der Anrechenbarkeitsfrage
[i]Kernfrage: Welche Bestandteile des monatlichen Arbeitsentgelts sind anrechenbar?Um herauszufinden, ob ein Arbeitgeber den Mindestlohnanspruch des MiLoG erfüllt, reicht es nicht, die in einem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit dem aktuell einschlägigen Mindestlohn zu multiplizieren und diese Summe sodann mit der monatlichen Bruttovergütung des Arbeitnehmers zu vergleichen. Es ist darüber hinaus notwendig zu wissen, aus welchen verschiedenen Bestandteilen das monatliche Arbeitsentgelt zusammengesetzt ist. Denn nicht jeder Bestandteil eine...