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Lohnsteuer bei Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung
Beurteilung der Maßnahmen im eigenbetrieblichen Interesse und nach § 3 Nr. 34 EStG
[i]Leitfaden Prävention der Spitzenverbände der Krankenkassen (Stand: 2. 6. 2008) Datei öffnenAus personalwirtschaftlichen Gründen ist es für viele Unternehmen heutzutage notwendig, der Belegschaft über die Barvergütung hinaus betriebliche Zusatzangebote, beispielsweise in Form von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen, zu unterbreiten. Der vorliegende Beitrag stellt die Grundzüge der lohnsteuerlichen Behandlung von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen sowohl nach alter Rechtslage als auch nach Einführung der neuen Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 34 EStG durch das JStG 2009 dar. Dabei werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen aufgezeigt sowie die bisherigen und neuen Möglichkeiten gegeneinander abgegrenzt.
I. Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse kein Arbeitslohn
Vor Einführung der Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 34 EStG unterlagen Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer nur dann nicht der Lohnsteuer, wenn sie den Anforderungen und Maßstäben genügten, die die Rechtsprechung an das Vorliegen eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses (nachfolgend verkürzt: eigenbetriebliches Interesse) des Arbeitgebers setzte.
[i]Schwierige Abgrenzung des eigenbetrieblichen InteressesEin eigenbetriebliches Interesse setzt v...BStBl 2005 II S. 367