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FG Köln Urteil v. - 12 K 428/03

Gesetze: EStG § 19 Abs 1, EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 19

Arbeitnehmer:

Arbeitslohn/Sachbezug

Leitsatz

1) Einem Arbeitnehmer zugewandte Vorteile sind kein Arbeitslohn, wenn diese Vorteile sich bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalles nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen.

2) Das Angebot einer Wirbelsäulentrainingstherapie, die geeignet ist Arbeitsausfällen vorzubeugen, ist daher kein steuerpflichtiger Sachbezug.

Fundstelle(n):
INF 2004 S. 205 Nr. 6
KAAAB-15564

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 24.09.2003 - 12 K 428/03

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