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Vorsorgeuntersuchungen für leitende Angestellte
„Vorsorgeuntersuchungen kein Arbeitslohn” überschrieb das FG Düsseldorf seine Pressemitteilung zu einem am vom 15. Senat entschiedenen Fall (Az. 15 K 2727/08 L). In diesem bot der klagende Arbeitgeber seinen etwa 180 leitenden Mitarbeitern seit 1993 im Zwei-Jahres-Rhythmus kostenfrei sog. „Gesundheits-Checks” bzw. „Manageruntersuchungen” an, welche der Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen sowie der Krebsvorsorge durch einen niedergelassenen Facharzt dienen sollten. Da die Untersuchungen im Rahmen einer früheren Lohnsteuer-Außenprüfung als steuerpflichtig eingestuft worden waren, änderte der Arbeitgeber ihre Modalitäten dahingehend, dass er schriftliche Aufforderungen an die „Leitenden” verschickte und Teilnahme bzw. Nichtteilnahme in den Personalunterlagen notierte. Dennoch sah das Betriebsstättenfinanzamt in den Untersuchungen im Zuge einer Anrufungsauskunft weiterhin Arbeitslohn. Daraufhin behandelte der Arbeitgeber die Teilnahme eines Angestellten in der Lohnsteueranmeldung als steuerpflichtig, legte gegen die Anmeldung erfolglos Einspruch ein und erhob anschließend Klage.
Das Finanzgericht sah die Klage als
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