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Lohnsteuer bei Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2946Vor der Einführung des § 3 Nr. 34 EStG konnten lediglich vom Arbeitgeber gewährte Gesundheitsvorsorgeangebote, die im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erfolgten, lohnsteuerfrei zugewendet werden. Die durch das JStG 2009 neu eingeführte Regelung eröffnet darüber hinaus Möglichkeiten zur steuerbefreiten Gewährung entsprechender Angebote, knüpft diese jedoch an die Erfüllung mehrerer Voraussetzungen. Zur umfassenden Darstellung der Möglichkeiten für Arbeitgeber, Gesundheitsförderungen nach nun geltender Rechtslage anzubieten, sind daher sowohl Gewährungen im eigenbetrieblichen Interesse als auch nach § 3 Nr. 34 EStG zu betrachten.
Gesundheitsförderung im eigenbetrieblichen Interesse
[i]Leistungen im eigenbetrieblichen Interesse kein ArbeitslohnErbringt ein Arbeitgeber Leistungen an seine Arbeitnehmer nahezu ausschließlich zur Förderung betriebsfunktionaler Zielsetzungen und ist dabei in der Gewichtung das Interesse der Arbeitnehmer am Erhalt der Leistung weitestgehend zu vernachlässigen, sind Leistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse gegeben mit der Folge, dass diese nicht als Arbeitslohn zu qualifizieren sind. Dieser Grundsatz gilt generell für eine Vielzahl von Zuwendungen, so dass auch Gesundheitsförderu...