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Werbung | Irreführende Selbstdarstellung eines Notars
Durch die Verwendung der Bezeichnung „Mediator“ gleichwertig neben der Amtsbezeichnung „Notar“ kann beim rechtsuchenden Publikum, dem die Tätigkeiten des Notars außerhalb der Beurkundung von Rechtsvorgängen regelmäßig wenig geläufig sind, der falsche Eindruck hervorgerufen werden, der die Bezeichnung „Notar & Mediator“ Führende übe neben seinem Amt einen weiteren Beruf aus, der über das reguläre Tätigkeitsspektrum eines Notars hinausgehe. Die Verwendung der Berufsbezeichnung „Notar & Mediator“ in der Öffentlichkeit unterliegt daher als irreführende Selbstdarstellung des Notars dem Verbot berufswidriger Werbung (§ 29 Abs. 1 BNotO).
Die schlichte Angabe „Notar & Mediator“ [i]Zur Notarhaftung Bosse, NWB 43/2021 S. 3207wird in der Laiensphäre nicht als bloßer Hinweis auf die jedem Notar mögl...