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LAG Rheinland-Pfalz 27.01.2022 2 Sa 242/21, NWB 38/2022 S. 2667

Arbeitsverhältnis | Kündigung aus betriebsbedingten Gründen

Eine unternehmerische Entscheidung, in deren Folge betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden, ist nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist.

Anmerkung:

Durch Beschluss des Vorstands einer Konzerngesellschaft wurde die unternehmerische Entscheidung getroffen, nach welcher eine Entwicklung von Neugeschäft und Neuprodukten eines Teilbereichs bei der Arbeitgeberin nicht mehr stattfindet und damit zum vollständigen Wegfall der Aufgaben des Arbeitnehmers als Vertriebsleiter für den gesamten Vertrieb dieses Teilbereichs führt und keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Betrieb oder im Unternehmen der Arbeitgeberin besteht. Erfolglos h...

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