Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht | Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes
Das BMF hat einen Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz (InflAusglG) vorgelegt. Der Entwurf sieht insbesondere Anhebungen des Grundfreibetrags und Kinderfreibetrags sowie eine Anpassung des Steuertarifs vor. Außerdem soll das Kindergeld angehoben werden.
Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:
Der Grundfreibetrag gem. § 32a Abs. 1 EStG soll ab 2023 von 10.347 € auf 10.632 € sowie für 2024 auf 10.932 € angehoben werden.
Der [i]Anpassung des Steuertarifs Einkommensteuertarif des § 32a EStG wird zugunsten der Steuerzahler angepasst. So wird nicht nur der Bereich für den Eingangsteuersatz (vom Grundfreibetrag bis zum Betrag von 16.179 €, bislang bis 14.926 €) angehoben, sondern auch der für die Mehrheit der Steuerzahler relevante Beginn der Progressionsphase von 14.927 € auf 15.787 € für 2023 und auf 16.180 € für 2024 ang...