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Steuerrecht | Entwurf für das JStG 2022 liegt vor
Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vorgelegt. In bilanzieller Hinsicht sind folgende Änderungen hervorzuheben:
Wohngebäude, [i]AfA für Wohngebäude 3 % die zu einem Betriebsvermögen gehören (z. B. an Arbeitnehmer vermietete Wohnungen) und nach dem fertig gestellt werden, können künftig mit 3 % statt 2 % jährlich abgeschrieben werden (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG-E).
Hinweis:Diese Erhöhung der AfA gilt auch für Gebäude, die zu einem Privatvermögen gehören und gem. § 21 EStG vermietet werden.
Aufgehoben [i]Nachweis einer niedrigeren tatsächlichen Nutzungsdauer nicht mehr möglich werden soll § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, der bei betrieblichen Gebäuden einen höheren Abschreibungssatz als 3 % zulässt, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer weniger als 33 Jahre beträgt.
Hinweis:Dieser Wegfall betrifft ferner auch Gebäude, die zu...