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Umsatzsteuer | Besteuerung der Umsätze eines Freizeitparks
(1) Innenumsätze innerhalb eines Organkreises sind keine Reisevorleistungen i. S. des § 25 Abs. 1 und 3 UStG. (2) Die Einräumung der Berechtigung zum Eintritt in einen Freizeitpark unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG (Bezug: § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d, § 25 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 UStG; § 30 UStDV; Art. 98 Abs. 2 i. V. mit Anh. III Kategorie 7, Art. 306 ff. MwStSystRL).
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG ermäßigt sich die Steuer für „die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze“. Bei den Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller handelt es sich gem. § 30 UStDV um „Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten auf Jahrmärkten, Volksfesten, Schützenfesten od...BStBl 2019 II S. 293