Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragsentwicklung
Das BMF hat ein Schreiben zum Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragsentwicklung veröffentlicht (, NWB CAAAJ-18995). In dem Schreiben geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:
Softwareauftragsentwicklung,
Reform des UrhG,
Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG,
Freistellung und Entlastung.
Das Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden, bei denen der Abschluss eines Vertrags zur Softwareauftragsentwicklung nach dem stattgefunden hat, und auf Sachverhalte, die nach diesem Datum entstehen. Aus Vereinfachungsgründen ist dieses Schreiben ferner auf alle Zahlungen anzuwenden, die nach dem zufließen (zum Zuflusszeitpunkt, siehe § 73c EStDV).
Die im , NWB WAAAG-61404 dargelegten Grundsätze zur beschränkten Steuer...