Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuer | Gewerbesteuerpflicht einer Immobilien-GmbH bzw. Betriebsstätte bei Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft (BFH)
Unter bestimmten Voraussetzungen
können auch Räumlichkeiten dann eigene Betriebsstätten i. S. des
§ 12 Satz 1
AO sein, wenn es sich hierbei um solche einer
eingeschalteten Dienstleistungs- oder Managementgesellschaft handelt und
hierüber kein vertraglich eingeräumtes eigenes Nutzungsrecht besteht
(;
). Dies gilt aber nur, wenn die fehlende
Verfügungsmacht über die Geschäftseinrichtung oder Anlage des Dritten durch
eine eigene unternehmerische Tätigkeit vor Ort ersetzt wird
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG), d.h. soweit für ihn im Inland eine Betrieb...