KStH H 4.3 (Zu § 4 KStG)

Zu § 4 KStG

H 4.3 Verpachtungsbetriebe gewerblicher Art

Anwendungsschreiben zu Verpachtungen durch die öffentliche Hand

Zu den Grundsätzen der Verpachtung > BStBl I S. 1303, Rdnr. 15 ff.

Aufgabe des Verpachtungsbetriebs

Ein Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art kann nur dadurch mit der Folge der Auflösung der in dem verpachteten Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven aufgegeben werden, dass der Verpachtungsbetrieb eingestellt oder veräußert wird (>, BStBl II S. 716).

Einkunftsart

>H 8.2 Einkunftsart

Inventar

Sind keine Räume, sondern nur Inventar verpachtet, kommt es für die Steuerpflicht auf die Umstände des Einzelfalls an (>, BStBl 1977 II S. 94). Das gilt auch für die Verpachtung eines einer Gemeinde gehörenden Campingplatzes (>, BStBl II S. 443).

Wirtschaftliches Gewicht

>R 4.1 Abs. 5 Satz 6 und 7

Fundstelle(n):
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UAAAJ-18830