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DSGVO | Speicherdauer von SCHUFA-Eintragungen
Ein pauschaler Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten in privaten Datenbanken von Wirtschaftsauskunfteien über ein Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren nach Ablauf einer sechsmonatigen Sperrfrist besteht nicht. Vielmehr kann (auch) die im „Code of Conduct“ der Wirtschaftsauskunfteien festgelegte regelmäßige Speicherfrist von bis zu drei Jahren zulässig und durch hinreichende Interessen der Beteiligten gerechtfertigt sein.
Das Gericht verneint einen auf § 3 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekV) gestützten, automatischen sechs Monate nach Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zu einem Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren im Insolvenzbekanntmachungsportal einsetzenden Löschungsanspruch des Betroffene...