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NWB 27/2022 S. 1895

Corona | Endabrechnung der Neustarthilfe Plus

Nach Ablauf des Förderzeitraums waren direktantragstellende Empfänger der Neustarthilfe dazu verpflichtet, bis spätestens  eine Endabrechnung zu erstellen. Prüfende Dritte können die Endabrechnung bis zum  einreichen. Die Eckdaten der Endabrechnung werden nach Mitteilung des BMWK denen der Endabrechnung der Neustarthilfe entsprechen. Ein Zurückziehen der Endabrechnung ist seit dem nur noch innerhalb der ersten fünf Tage nach Einreichung möglich.

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