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WEG | Versammlungseinberufung durch Nichtberechtigten
Der Mangel der Einberufung der Eigentümerversammlung durch einen Nichtberechtigten wird geheilt, wenn sämtliche Wohnungseigentümer an der Versammlung und der Abstimmung teilnehmen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob den Wohnungseigentümern die fehlende Einberufungsberechtigung bekannt war.
Der V. Zivilsenat bestätigt seine Entscheidung aus dem Jahr 2011 (, NWB SAAAD-88358, Rz. 7), dass die Anwesenheit sämtlicher Wohnungseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen alle Einberufungsmängel heilen kann. [i]Hofele, NWB 20/2021 S. 1462Das Gericht leitet dies aus einer entsprechenden Anwendung des § 51 Abs. 3 GmbHG ab, wonach Beschlüsse nur gefasst werden können, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend sind, wenn die Versammlung nicht ordnungsmäßig berufen wurde.