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Arbeitsverhältnis | Entgeltanspruch des Arbeitnehmers nicht dispositiv
Ein Arbeitgeber kann nicht ohne Konkretisierung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung unmittelbar über den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers disponieren.
Die Arbeitgeberin hatte Sicherheitsvorkehrungen zur Verhinderung möglicher COVID-19 Infektionen getroffen. Danach mussten Arbeitnehmer, die aus einem Land einreisen, in welchem ein erhöhtes Infektionsrisiko bestand, innerhalb der möglichen Infektionszeit von 14 Tagen abgesondert sein. Der klagende Arbeitnehmer befand sich bis zum im genehmigten Urlaub. Er hielt sich in der Zeit v. 11.– in der Türkei auf (damals sog. Corona-Risikogebiet). Es bestand eine Reisewarnung für die Türkei. Als der Arbeitnehmer am an seinen Arbeitsplatz zurückkehren wollte, wurde er am Werktor abgewiesen. Über seine Pro...