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Zweitwohnungssteuer | Heranziehung von Miterben
Mitglieder einer Erbengemeinschaft können eine zum Nachlass gehörende Wohnung innehaben und zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, ohne dass es darauf ankommt, ob und inwiefern sie sich über die Nutzung der Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf geeinigt haben. Auch Mitglieder einer Erbengemeinschaft haben grds. die für die Zweitwohnungsbesteuerung erforderliche (gemeinschaftliche) tatsächliche Verfügungsmacht und rechtliche Verfügungsbefugnis.
Die Steuerschuldnerin konnte vorliegend die Vermutung, das Haus werde für die persönliche Lebensführung vorgehalten, nicht erschüttern. Sie durfte auch für den gesamten Betrag der zur Ermittlung der Zweitwohnungsteuer zugrunde gelegten Miete herangezogen werden, da sie als Mitglied der Erbengemeinschaft Eigentümerin des gesamten H...