Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Publikums-KG | Verstoß gegen die gesellschaftliche Treuepflicht
Erstattet der Kommanditist einer Publikumsgesellschaft gegen den persönlich haftenden Gesellschafter eine Strafanzeige wegen Untreue, stellt dies nur dann einen Verstoß gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht dar, wenn die Anzeige ohne sachlichen Anlass und/oder in Schädigungsabsicht erfolgt oder wider besseres Wissen unwahre Tatsachenbehauptungen enthält. Der Anzeigenerstatter muss sich Tatsachenkenntnisse des von ihm beauftragten Rechtsanwalts nicht zurechnen lassen, wenn ihm der Inhalt der Anzeige nicht zugänglich gemacht wurde.
Äußerungen in einem förmlichen Verfahren genießen weitgehenden Schutz. Im gesellschaftsrechtlichen Bereich können deshalb die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht und das damit einhergehende Rücksichtnahmegebot das Recht eines Gesellschafters zu...