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Arbeitsverhältnis | Schutz von Arbeitnehmerdaten im Konzern
Auch im Konzernverbund bedarf es der Zustimmung der Arbeitnehmer, wenn eine Konzernführungsgesellschaft zur Ermittlung eines Überblicks über das Gehaltsgefüge von Beschäftigten mit dem Ziel der Schaffung homogener Arbeitsbedingungen und Anpassung der Gehälter neuer Mitarbeiter bei zukünftigen Einstellungen an das bestehende Gehaltsgefüge auf die Gehalts- und Adressendaten der Arbeitnehmer zugreifen möchte. Die Missachtung der Notwendigkeit der Einwilligung kann dann entsprechende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche (Schmerzensgeld) der Arbeitnehmer nach dem DSGVO auslösen.
Im Streitfall waren die personenbezogenen Daten für die beabsichtigte Vergleichsdatenbildung ohnehin nicht erforderlich und sollten nach den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag auch nur für Zwecke des Beschäftig...