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Gesetzgebung | Viertes Corona-Steuerhilfegesetz vom Bundestag verabschiedet
Der Bundestag hat am das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz mit der 2./3. Lesung verabschiedet. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am damit befassen. Sollte zu dem Gesetz die erwartete Zustimmung erfolgen, sind insbesondere folgende Änderungen im Vergleich zum Entwurf des Gesetzes zu beachten:
(1) Keine Abzinsung von Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz
Die Bewertung von Verbindlichkeiten erfolgt nach dem neuen Gesetz ausschließlich in sinngemäßer Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG n. F.). Das bedeutet, es sind die Maßstäbe anzulegen, die für alle anderen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter gelten, soweit diese keiner AfA unterliegen.
Besonders erfreulich ist es, dass damit in diesem Punkt nach vielen Jahren wieder ein Gleichklang zwischen der Handels- und der...