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Niedersächsisches FG | Periodenübergreifende Anrechnung griechischer Körperschaftsteuer
(1) Ein steuerperiodenübergreifender Anrechnungsanspruch für nicht gesondert festgestellte Anrechnungsüberhänge ist weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht geboten. (2) Die am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibende ausländische Körperschaftsteuer, die sich aufgrund inländischer Verluste nicht steuermindernd auswirken konnte, kann in entsprechender Anwendung des § 26 KStG 2002 i. V. mit § 34c, § 10d EStG 2002 zum Schluss eines Veranlagungszeitraums gesondert festgestellt und in nachfolgende Veranlagungszeiträume vorgetragen werden. (3) Die für Inlandsdividenden bestehende Möglichkeit der Steuergutschrift nach § 49 Abs. 1 KStG 2002 i. V. mit § 36 Abs. 4 Satz 2 EStG 2002 in Verlustsituationen führt zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Auslandsdividenden und verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit.