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Vorausschauende Vorbereitung der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung
Zum wird die seit 2014 als Option angebotene elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) verpflichtend, soweit nicht im begründeten Einzelfall eine Befreiung bis längstens ausgesprochen wird. Die Verpflichtung stellt Mitarbeiter, Personalabteilungen und Steuerbüros vor neue Aufgaben bei der Führung von Entgeltunterlagen.
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Elektronische Entgeltunterlagen
[i]Sozialversicherungsträger stellen – etwas verspätet – Gemeinsame Grundsätze aufMit der elektronischen Variante der Betriebsprüfung geht einher, dass die zu prüfenden Entgeltunterlagen künftig ebenfalls in digitaler Form vorzuhalten sind. Das muss dem reinen Gesetzestext zufolge bereits seit dem erfolgen. Zur genauen Ausgestaltung wurden die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger verpflichtet, hierzu entsprechende Grundsätze aufzustellen. Die „Gemeinsamen Grundsätze nach § 9a BVV für die Entgeltunterlagen nach § 8 BVV und für die Beitragsabrechnung nach § 9 BVV“ ( NWB HAAAI-60765) sind nunmehr Anfang April – etwas verspätet – veröffentlicht worden und liefern wichtige Hinweise zur Umsetzung der euBP in der Praxis.
[i]Digitalisierungpflicht ab dem 1.1.2022Danach gilt die elektronische Führung der Entgeltunterlagen nur für solche Unterlagen, die ab dem neu ...