Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beruf | Verwendung der Bezeichnung „Mediator nach § 7a BORA“
Verwendet ein Steuerberater die Bezeichnung „Mediator nach § 7a BORA“ auf seinen Briefbögen ohne räumliche Abgrenzung zu seiner Berufungsbezeichnung als Steuerberater, verstößt dies gegen § 43 Abs. StBerG, der eine Marktverhaltensregelung i. S. von § 3a UWG darstellt.
Bei dem Begriff „Mediator“ handelt es sich nicht um eine amtlich verliehene Berufsbezeichnung. Amtlich verliehen ist eine Berufsbezeichnung dann, wenn der Berufsangehörige zu ihrer Führung durch eine hierzu gesetzlich ermächtigte Behörde förmlich verpflichtet oder berechtigt worden ist. Dies geschieht durch Aufnahme in einem Berufstand aufgrund eines geregelten Prüfungs- und Zulassungs- oder Berufungsverfahrens. [i] Willerscheid in Kuhls u. a., Kommentar zum StBerG, § 43 Rz. 6 Als zertifizierter Mediator darf sich hingegen bezeichnen, wer e...