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Amtshaftung | Versäumter Einspruch gegen Steuerfestsetzung
Stellt das zu niedrige Festsetzen von Einkommensteuer eine fahrlässige Amtspflichtverletzung dar, kann der Steuerpflichtige zu zahlende Nachfestsetzungszinsen nicht als Amtshaftungsschaden ersetzt verlangen, wenn er es vorwerfbar versäumt hat (vgl. § 839 Abs. 3 BGB), Einspruch gegen die fehlerhafte Steuerfestsetzung einzulegen.
Das Nichteinlegen eines Rechtsmittels gegen den – leicht erkennbar – falschen Steuerbescheid war fahrlässig. Dass eine spätere Nachfestsetzung der richtigerweise für das Jahr 2014 geschuldeten Steuern i. H. von [...] bei Ablauf der Frist des § 233a Abs. 2 AO zur Festsetzung von Nachfestsetzungszinsen für den nachzuentrichten Betrag führen würde, war als gesetzlich grds. zwingend normierte Rechtsfolge für einen durchschnittlichen Steue...