Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sperrfristverletzung nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG wegen teilwertrealisierender Veräußerung von Anteilen?
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 970In dem Revisionsurteil des (NWB NAAAI-05459; Vorinstanz , NWB PAAAH-42821; s. auch Parallelentscheidung des , NWB OAAAI-05463) hatte dieser zu entscheiden, ob ein rückwirkender Teilwertansatz nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG vorzunehmen ist, wenn der Anteil einer Körperschaft an dem zuvor nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG zum Buchwert übertragenen Wirtschaftsgut innerhalb von sieben Jahren aufgrund einer teilwertrealisierenden Veräußerung der Anteile an eine andere Körperschaft unmittelbar begründet wird oder dieser sich erhöht. Die Tatbestandsmerkmale des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG scheinen zwar grundlegend erfüllt zu sein, gleichwohl verneint der BFH diese Rechtsfrage zutreffend und begründet dies mit einer teleologischen Reduktion der Norm.
.
Sperrfristregelung des § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG
[i]Hänsch, Übertragung und Überführung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nach § 6 Abs. 5 EStG, Grundlagen, NWB TAAAF-08006 Gemeinhin ist nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG für ein Wirtschaftsgut der steuerliche Buchwert anzusetzen, soweit dieses unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt übertragen wird. Eine Sperrfristverletzung, die zum rückwirkenden Ansatz ...