Ulrike Thole-Groll, Christian Horvat

Geldwäsche-Compliance in der Steuerkanzlei

1. Aufl. 2022

ISBN der Online-Version: 978-3-482-02211-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-68111-0

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Geldwäsche-Compliance in der Steuerkanzlei (1. Auflage)

Teil 1: Tatbestand der Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 261 StGB)

A. Entstehungsgeschichte und Normzweck

Die Financial Action Task Force on Money Laundering (kurz: FATF), deren Mitglied die Bundesrepublik Deutschland seit 1989 ist, hat zu Beginn der neunziger Jahre erfolgreich für die Einführung des Straftatbestandes der Geldwäsche auch in das deutsche Strafgesetzbuch geworben. Die FATF ist das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Prolifera­tionsfinanzierung; das Gremium ist der OECD in Paris angegliedert.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität vom wurde der Geldwäschetatbestand in § 261 StGB, wie man ihn bis zur Neufassung durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung von Geldwäsche vom in seinen Grundstrukturen kannte, eingeführt.

Der Geldwäschetatbestand ist die am häufigsten geänderte Vorschrift im deutschen Strafgesetzbuch. Bereits der Titel des Gesetzes, mit dem der Geldwäschetatbestand eingeführt wurde, verrät, welche Intention der Gesetzge...

Geldwäsche-Compliance in der Steuerkanzlei

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