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Insolvenz | Sittenwidriges Geschäft des Insolvenzverwalters
Ein Vertrag, durch den der Insolvenzverwalter scheinbares (ideelles) Vermögen der Schuldnerin gegen Zahlung eines objektiv nicht erklärbaren Kaufpreises unter Eigentumsvorbehalt und Einräumung weiterer Sicherheiten an eine von den früheren Geschäftsführern der Schuldnerin gegründete UG (haftungsbeschränkt) veräußert, kann wegen Gläubigergefährdung als sittenwidrig (§ 138 Abs. 1 BGB) anzusehen sein.
Bei Rechtshandlungen, deren Inhalt und Zweck im Wesentlichen darin bestehen, die Gläubiger zu benachteiligen, regeln grds. die Sondervorschriften der Insolvenz- oder Gläubigeranfechtung abschließend, unter welchen Voraussetzungen die Gläubiger geschützt werden. § 138 Abs. 1 BGB gelangt aber daneben zur Anwendung, wenn das Rechtsgeschäft über die Gläubigerbenachteiligung hinausgehende Umständ...