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BGH 08.10.2021 AnwZ (Brfg) 21/21, NWB 10/2022 S. 659

Syndikus | Bindungswirkung eines Zulassungsbescheids

Verzichtet ein als Syndikusrechtsanwalt zugelassener Geschäftsführer auf seine Rechte aus der Zulassung „mit Ablauf des “ und widerruft daraufhin die Rechtsanwaltskammer (RAK) die Zulassung, kann dem Verwaltungsakt für den davor liegenden Zeitraum bis zum Ende des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers noch eine Bindungswirkung zukommen.

Anmerkung:

Die Zulassung kann zwar nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (entsprechend § 49 Abs. 1 und 2 VwVfG), so dass auch die Regelungswirkung des Verwaltungsakts für die Zukunft entfällt; für die Vergangenheit besteht sie aber weiter: Wenn der streitgegenständliche Bescheid bestandskräftig würde, würde der Geschäftsführer rückwirkend zum Mitglied der RAK (§ 46a Abs. 4 Nr. 2 BRAO) und sei damit auf der Grundlage des Zulassungsbescheids ab diesem Zeitpunkt bis z...

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