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NWB Nr. 10 vom Seite 705

Kryptowährungen und Non-Fungible Token im Steuerrecht

Praxisempfehlungen für die Erstellung von Krypto-Steuererklärungen

Martin Figatowski und Tobias Feser

Krypto-Assets haben sich als Anlageform längst etabliert und sind dadurch zunehmend im Bereich der Steuerdeklaration zu berücksichtigen. Neben den vielen steuerrechtlichen Fragen rund um Krypto-Assets bestehen allgemein zahlreiche praktische Fragen, wie die Erstellung von Krypto-Steuererklärungen erfolgen kann. Der Beitrag thematisiert zum einen die Grundlagen zu Blockchain-Technologien, Kryptowährungen und Non-Fungible Token (NFT), zum anderen die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Besteuerung von Krypto-Assets im Privatvermögen und gibt abschließend praktische Hinweise zur Erstellung von Krypto-Steuererklärungen.

I. Technische Einführung in Kryptowährungen und Non-Fungible Token

1. Blockchain

[i]Unveränderliche TransaktionshistorieDie Blockchain als eine der bekanntesten Distributed-Ledger-Technologien ist eine dezentral geführte, verschlüsselte, unveränderliche und für jeden einsehbare Datenbank, in der Transaktionen jeder Art chronologisch in Blöcken abgelegt werden. Im Kern S. 706handelt es sich bei der Blockchain um eine unveränderliche Transaktionshistorie („Kette“ bzw. „chain“), die durch das Hinzufügen neuer Datenblöcke fortgeschrieben wird.

[i]Drei Generationen innerhalb der Blockchain-TechnologienInnerhalb der Blockchain-Technologien sind derzeit drei Generationen zu unterschieden. Nach der Blockchain 1.0 (Bitcoin) und Blockchain 2.0 (Ethereum/Smart Contracts) stellt die Blockchain 3.0 die erste „Version“ dar, welche für den industriellen Einsatz (= Internet der Dinge, IoT) entwickelt wurde. Als Beispiel dafür sind u. a. IOTA und Constellation (DAG) mit der „Tangle“-Technologie zu erwähnen. Im Unterschied zur Blockchain 1.0 sowie 2.0 beruht die Blockchain 3.0 nicht mehr auf einer starren, linearen Blockchain-Struktur, sondern auf einem „gerichteten azyklischen Graphen“, welcher eine deutlich höhere Geschwindigkeit und Skalierbarkeit ermöglicht.

[i]Öffentliche BlockchainsNachfolgend werden nur die öffentlichen und nicht zugangsbeschränkten Blockchains (public permissionless blockchains) behandelt. Dazu gehören z. B. die Bitcoin-Blockchain und Ethereum-Blockchain.

2. Kryptowährungen

[i]Formen von TokenKryptowährungen sind digitale Vermögenswerte, die in einer Blockchain festgehalten werden. Neben den bekannten Currency Token (z. B. Bitcoin) gibt es u. a. noch Utility Token (vergleichbar einem digitalen Gutschein) und Security Token (vergleichbar einem Wertpapier).

[i]Bei Currency Token ...Nachfolgend sind nur die Currency Token von Interesse, innerhalb derer zwischen Coins und Zahlungstoken zu differenzieren ist.

[i]... ist zwischen Coins und Zahlungstoken zu unterscheidenCoins verwenden eine eigene Blockchain. Dazu gehören die bekannten Coins wie Bitcoin, Ethereum, Solana, Matic. Zahlungstoken verfügen über keine eigene Blockchain, sondern bauen auf einer bestehenden Blockchain-Struktur auf.

Sehr viele Currency Token (z. B. Tron, Chainlink, Tether, Loopring, BAT) existieren auf der Ethereum-Blockchain im ERC-20-Standard. ERC-20 steht für „Ethereum Request for Comments 20“ und ist eine Art „Blaupause“ zur Erstellung von Kryptowährungen auf der Ethereum-Blockchain.

Coins und Zahlungstoken werden nachfolgend als Kryptowährungen bezeichnet.

3. Non-Fungible Token

[i]Im Gegensatz zu Kryptowährungen sind NFT nicht austauschbarNFT sind kryptografische Assets auf einer Blockchain mit eindeutigen Identifikationsmerkmalen und Metadaten. Im Gegensatz zu Kryptowährungen können sie nicht umgetauscht werden. Dies unterscheidet NFT von Kryptowährungen, die untereinander identisch und austauschbar sind (fungibel).

a) ERC-721-Standard

Die ersten verfügbaren NFT entstanden auf der Ethereum-Blockchain. Um NFT austauschen und verteilen zu können, war – wie bei Kryptowährungen − eine Standardisierung S. 707erforderlich. Der bekannteste Standard bei NFT ist ERC-721 (Ethereum Request for Comments 721).

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Kryptowährungen und Non-Fungible Token im Steuerrecht

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