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FG Baden-Württemberg zur Besteuerung von Kryptowährungen
Handel führt zu privaten Veräußerungsgeschäften
[i]FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.6.2021 - 5 K 1996/19, NWB PAAAH-96502 Das , NWB PAAAH-96502) hat im Juni 2021 entschieden, dass die Veräußerung von Kryptowerten zu sonstigen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften führt. Weder bestehen für das Gericht Zweifel an der Qualifikation von Bitcoin und Co. als „andere Wirtschaftsgüter“ noch verhindere ein strukturelles Vollzugsdefizit die Besteuerung. Dabei hat das Gericht die umfangreichen informationstechnischen Details und die daran ausgerichtete Argumentation des Klägers nicht gewürdigt, ließ aber wegen der grundlegenden Bedeutung die Revision zu (beim BFH unter dem Az. IX R 27/21 anhängig). Es handelt sich um das erste Urteil eines Finanzgerichts in einem Hauptsacheverfahren, das die Kryptobesteuerung zum Gegenstand hat.
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I. Sachverhalt
[i]Sohn verwaltet Kryptowerte für VaterSeit dem Jahr 2015 investierte der Sohn des Steuerpflichtigen (Kläger) für sich persönlich in verschiedene Kryptowährungen (u. a. Bitcoin) über zentrale Handelsplattformen („Centralised Exchanges“) im Internet. Im Jahr 2016 beteiligte sich der Kläger gegen eine erstmalige Zahlung in Höhe von 700 €, im April 2017 auch die gesch...