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bAV | Schutzwürdiges Vertrauen in eine unwirksame Zusage
Nach Abwägung aller Umstände kann das Vertrauen eines Geschäftsführers in den Fortbestand einer Versorgungszusage besonders schutzwürdig sein, auch wenn diese möglicherweise nicht formell wirksam erteilt worden ist.
Das Bestehen der Versorgungszusage sei geeignet gewesen, den inzwischen verstorbenen Geschäftsführer von anderweitiger Vorsorge abzuhalten, so das Gericht. Die GmbH hatte die zur Durchführung der Zusage erforderlichen internen Maßnahmen getroffen, indem sie entsprechende Rückstellungen gebildet und bei Eintritt des Versorgungsfalls Zahlungen aufgenommen hatte. Daneben war auch eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen worden. Alles, was Gegenstand der Zusage war, hätte dem Geschäftsführer formwirksam zugesagt werden können. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse der G...