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„Kostenfaktor“ Arbeitnehmer
Einsparungen durch veränderte Arbeitsbedingungen oder Umstrukturierungen
Im ersten Teil des Beitrages (Sättele, NWB Sanieren 1/2022 S. 18 NWB BAAAI-01633) wurden vorrangig Einsparpotenziale durch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen beleuchtet. Allerdings will die Entlassung von Arbeitnehmern vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels gut überlegt sein, denn im Falle einer sich verbessernden Auftragslage könnten wieder mehr Arbeitskräfte benötigt werden. Diese müssten nach Entlassungen neu rekrutiert werden. Vor der Entlassung von Arbeitnehmern sollte deshalb überlegt werden, ob Einsparungen auch durch die einvernehmliche oder einseitige Änderung von Arbeitsbedingungen oder Veränderungen durch Umstrukturierungen auf Unternehmensebene realisiert werden können.
Eine Entgeltsenkung ist möglich, wenn ein wirksamer Widerrufsvorbehalt vereinbart wurde oder der Arbeitnehmer zustimmt. Eine Änderungskündigung zu diesem Zweck ist nur in den engen Grenzen der Rechtsprechung, also i. d. R. nur bei Vorliegen eines umfassenden Sanierungsplans denkbar.
Eine Änderungskündigung ist kein einfacheres Mittel im Vergleich zu einer Beendigungskündigung. Da die rechtlichen Anforderungen hoch sind, sollte immer gegenübergestellt werden, welche Einsparungen sich mit Än...