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Bilanzierung | Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer des Gebäudes
Für die Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer i. S. von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann der Steuerpflichtige jede geeignete Darlegungsmethode verwenden, die eine hinreichende Schätzung des Nutzungszeitraums entsprechend der Zweckbestimmung des Gebäudes ermöglicht. Dies ist z. B. ein Bausachverständigengutachten, das auf der Sachwertrichtlinie beruht.
Der [i]Bausubstanzgutachten ist nicht erforderlich Steuerpflichtige ist somit nicht gezwungen, ein Bausubstanzgutachten (sog. ERAB-Gutachten) zu verwenden, mit dem der Abnutzungsvorrat von Baustoffen ermittelt wird. Das ERAB-Gutachten ermöglicht lediglich die Ermittlung eines baustoffspezifischen Wertes, vermag aber nicht den technischen Verschleiß oder die wirtschaftliche Entwertung oder gar rechtliche Nutzungsbeschränkungen zu berücksichtigen.
Der Kläger hatte für die von ihm ver...