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Steuerrecht | Mieterabfindungen zwecks Sanierung als anschaffungsnahe Aufwendungen
Nach dem FG Münster sind Abfindungen an Mieter, die nach dem Erwerb des Grundstücks gezahlt werden, damit die Wohnungen ungehindert renoviert werden können, anschaffungsnahe Aufwendungen i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, wenn sie zusammen mit den Renovierungskosten die 15 %-Grenze innerhalb von drei Jahren nach Erwerb des Grundstücks übersteigen.
Zwar stellen die Mieterabfindungen keine „Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen“ i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG dar; sie stehen aber in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Baumaßnahmen, da sie dazu dienen, die Wohnungen zwecks Renovierung frei zu bekommen.
Außerdem [i]Gleichstellung mit dem Erwerber einer renovierten Immobilie dient die Zuordnung der Mieterabfindungen zu § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG dem Zweck der Regelung, den Käufer, der eine renovierungsbedürftige Immobilie erworben hat und anschließend renoviert, einem Käufer gleichzustellen, der eine reno...