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Lohn und Gehalt | BMF: Steuerfreiheit bei Gehaltsumwandlung bis 2019 doch möglich
Das BMF erkennt für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2019 nun doch die Steuerfreiheit und Pauschalierungsmöglichkeit für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Leistungen in Fällen der Gehaltsumwandlung an, wenn die zusätzliche Leistung verwendungsbezogen bzw. zweckgebunden verwendet wird, so z. B. nach § 3 Nr. 15, 33, 34, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 oder § 37b Abs. 2 EStG.
Das [i]BMF hebt seinen Nichtanwendungserlass auf BMF folgt damit der geänderten Rechtsprechung des BFH und hebt sein bisheriges Schreiben vom auf.
Die steuerliche Begünstigung wird aber nicht gewährt, wenn es sich um die Umwandlung von tarifgebundenem verwendungsfreiem Arbeitslohn handelt. Denn auch wenn die Umwandlung zweckgebunden erfolgt, lebt der tarifliche Arbeitslohn nach Wegfall der steuerbegünstigten Leistungen w...