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HR | Abwicklungsmaßnahmen hindern die Löschung einer Firma
Die Löschung der Firma einer GmbH (vgl. § 74 Abs. 1 GmbHG) kommt nicht in Betracht, wenn die Gesellschaft noch als Beklagte Partei in einem laufenden Zivilprozess ist.
Nach Auffassung des Senats stellt der anhängige und gegen die GmbH geführte Gerichtsprozess ein nicht behebbares Hindernis dar, welches ihrer Löschung entgegensteht. Die GmbH würde im Fall der Löschung sehenden Auges ihre Rechts- und Parteifähigkeit verlieren. Zwar wird eine Gesellschaft auch im Passivprozess in einer Reihe von Konstellationen als parteifähig behandelt, wenn sie wegen Vermögenslosigkeit oder nach vollzogener Liquidation im Handelsregister (HR) gelöscht worden ist. Daraus kann jedoch nicht der (Umkehr-)Schluss gezogen werden, eine Löschung der GmbH sei zulässig. Für Passivprozesse ist die Wahrnehmung der Rechtsstellu...