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Umsatzsteuer | Qualifizierte elektronische Signatur und elektronischer Datenaustausch
Das Signaturgesetz wurde durch das elDAS-Durchführungsgesetz v. (BGBl 2017 S. 2745), mit dem das nationale Recht an die europäische eIDAS-Verordnung für digitale Signaturen und elektronische Identifikationssysteme (eID) angepasst wird, mit Wirkung zum aufgehoben und teilweise durch das Vertrauensdienstegesetz ersetzt. Mit Schreiben v. hat sich das BMF entsprechend zur qualifizierten elektronischen Signatur und zum elektronischem Datenaustausch geäußert und den UStAE angepasst. Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen auf Sachverhalte ab dem anzuwenden. Soweit das (BStBl 2012 I S. 726) andere Regelungen enthält, ist es auf Sachverhalte nach dem nicht mehr anzuwenden.